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BVerwG, 16.07.2015 - 9 B 31.15 |
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Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit
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VwGO § 58 Abs. 2; VwGO § 152a Abs. 1
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12
- VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
- BVerwG, 11.03.2015 - 9 B 5.15
- BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
- BVerwG, 06.07.2015 - 9 B 31.15
- BVerwG, 16.07.2015 - 9 B 31.15
- BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15
- BVerwG, 21.01.2016 - 9 B 76.15
- BVerwG, 11.02.2016 - 9 B 8.16
- BVerfG, 01.12.2016 - 1 BvR 590/16
- BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 1.17
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 16.07.2015 - 9 B 31.15
Es stützt sich auf eine Begründung, die gänzlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (…vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2015 - 2 BvR 3058/14 - juris Rn. 13 und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 28). - BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14
Die Fachgerichte überschreiten im Rahmen der Prüfung der hinreichenden …
Auszug aus BVerwG, 16.07.2015 - 9 B 31.15
Es stützt sich auf eine Begründung, die gänzlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2015 - 2 BvR 3058/14 - juris Rn. 13 …und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 28). - BVerwG, 26.03.2015 - 4 BN 3.15
Glaubhafte Versicherung eines Einzelanwalts hinsichtlich seines Nichtverschuldens …
Auszug aus BVerwG, 16.07.2015 - 9 B 31.15
Das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 7. April 2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 5…, vom 1. Dezember 2009 - 4 BN 58.09 u.a. - juris Rn. 3 und vom 26. März 2015 - 4 BN 3.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 14.04.2021 - 9 A 8.19
Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen …
Eine solche Rüge ist jedoch für sich genommen ungeeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18
Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am …
bb) Soweit der Kläger die vermeintlich fehlerhafte Begründung des Beschlusses des Senats vom 16. Juli 2015 (9 B 31.15) rügt, kann er sein Ablehnungsgesuch hierauf schon deshalb nicht stützen, weil der abgelehnte Richter hieran nicht mitgewirkt hat. - VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
Missbrauch des Ablehnungsrechts und erfolglose Anhörungsrüge
Er enthält keine individuellen bzw. auf die Person der einzelnen Richter bezogene Gründe, sondern eine Ablehnung des gesamten Spruchkörpers aus Gründen, die nicht über diejenigen für die Anhörungsrüge hinausgehen (…vgl. BVerwG, B.v. 14.8.2007 - 8 B 18.07 - juris Rn. 2; B.v. 16.7.2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3).Mit der bloßen Behauptung, ein Gericht habe falsch entschieden oder den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, kann ein Ablehnungsgesuch aber nicht begründet werden, wie sich in Bezug auf Letzteres aus der Wertung des § 152a VwGO, wonach über Gehörsverstöße der bisher zuständige Spruchkörper entscheidet, ersehen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2015 a.a.O.;… VerfGH BW, B.v. 12.10.2017 - 1 VB 111/16 - juris Rn. 4).
- OVG Sachsen, 23.07.2021 - 5 A 875/20
Befangenheit; rechtliches Gehör; nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Rechtsfehler der Entscheidung und der Verfahrensweise ergeben, selbst wenn sie vorliegen, grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (BVerwG, Beschl. v. 16. Juli 2015 - 9 B 31/15 -, juris Rn. 3). - VG Köln, 27.01.2023 - 18 K 6721/19 vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05 - juris Rn. 31; ähnlich zur Befangenheit wegen Ablehnung einer beantragten verlängerten Äußerungsfrist: BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3.
- OVG Sachsen, 03.07.2023 - 2 A 307/21
Verfahrensmangel; Besetzungsrüge; Befangenheit
Selbst wenn man die rechtliche Würdigung des Einzelrichters nicht teilt, führt dies nicht zur Annahme der Befangenheit des Richters und einer vorschriftswidrigen Besetzung: Rechtsfehler der Entscheidung und der Verfahrensweise ergeben, selbst wenn sie vorliegen, grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juli 2015 - 9 B 31.15 -, juris Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2022 - 7 B 1399/21
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.4.2021 - 9 A 8.19 u. a. -, juris Rn. 20 , und vom 16.7.2015 - 9 B 31.15 -, juris Rn. 3 mit weiteren Nachweisen.